Waffengesetz                                                          SEITE 1

Am 12. 12. 1996 wurde das so heiß diskutierte Waffengesetz 1996 im Nationalrat beschlossen, mit 1. Juli 1997 tritt es in Kraft.

Die neuen Kategorien

Kategorie A:
Verbotene Schußwaffen (darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem - "Pumpguns") und Kriegsmaterial - Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen sind wie schon bisher verboten.

Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Schußwaffen - alle halbautomatischen Schußwaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur auf Grund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.

Kategorie C:
Schußwaffen mit gezogenem Lauf - Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.

Kategorie D:
Sonstige Schußwaffen (Flinten) - Führen von Flinten ist nur auf Grund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).

Wichtig

 

   Seite 1       Seite 2       Seite 3       Seite 4      Seite 5